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Wem gehört die Bevölkerung?

© VG Bild-Kunst, Bonn 2006

... und was kostet der Himmel? Ein Exkurs ins deutsche Urheberrecht.

Nachdem ich im August 2006 von der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst wegen eigener Fotos hier auf dieser Homepage darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich gegen das deutsche Urheberrecht verstoße, habe ich an das Präsidium des Deutschen Bundestags folgenden Brief geschrieben:

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"Kunst gehört ins Volk, Kunst gehört dorthin, wo Menschen sind."

An das Präsidium des Deutschen Bundestags
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Frankfurt, den 22.08.2006

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, Herr Dr. Norbert Lammert
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse
Sehr geehrte Frau Gerda Hasselfeldt
Sehr geehrte Frau Susanne Kastner
Sehr geehrter Herr Hermann Otto Solms
Sehr geehrte Frau Petra Pau
Sehr geehrte Frau Katrin Göring-Eckardt

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst hat mich Anfang Juli auf eine Verletzung des Urheberrechts – es handelt sich um drei private Fotos, die Kunstwerke im Deutschen Bundestag und im Willy-Brandt-Haus auf meiner privaten Homepage http://www.tursky-hartmann.de/ zeigen – schriftlich aufmerksam gemacht. Konkret geht es um Fotos von "Der Bevölkerung" von Hans Haacke, der Installation von Joseph Kosuth im Paul-Löbe-Haus und die Willy-Brandt Skulptur von Rainer Fetting im Willy-Brandt-Haus. (siehe Anhang)

Das Fotografieren dieser Kunstwerke ist bislang nicht explizit verboten gewesen. Allerdings stellt die Veröffentlichung dieser Fotos im Internet eine Nutzung dar, die der Genehmigung der Rechtsinhaber bedarf. Die VG Bild-Kunst hat mir angeboten, dass ich meine Fotos gegen Lizensierung auch in Zukunft auf meiner Homepage, die keine kommerziellen Interessen verfolgt, veröffentlichen darf. Das Honorar für die Veröffentlichung dieser drei Fotos beträgt monatlich 2.- € plus 7% MwSt. Entsprechend den Forderungen der Verwertungsgesellschaft habe ich ab 1. August 2006 einen auf ein Jahr befristeten Vertrag in Höhe von 25,68 € abgeschlossen. Vor einigen Tagen hat mich nun die VG Bild-Kunst informiert, dass der Künstler Hans Haacke die Zustimmung zur Veröffentlichung meines Fotos – obwohl ich bereit bin, das geforderte Honorar an die VG Bild-Kunst zu zahlen - verweigert. Ich bitte Sie nun um folgende Auskünfte:

  • Wie viele Bundestagsabgeordnete haben bislang Fotos von "Der Bevölkerung" auf ihren Homepages veröffentlicht und für die Veröffentlichung entsprechender Fotos Honorar an die VG Bild-Kunst gezahlt?
  • Wie oft wurde vom Künstler Hans Haacke bereits ein Veröffentlichungsverbot für Fotos von "Der Bevölkerung" ausgesprochen?
  • Wie hoch ist die Summe, die für das Kunstwerk "Der Bevölkerung" aus Steuermitteln aufgewendet wurden?
  • Ist dem Bundestagspräsidium bekannt, dass die "Bevölkerung" von einer Verwertungsgesellschaft vermarktet wird?
  • Ist der Deutsche Bundestag ein öffentlicher Raum oder eher eine Art Museum, wo die Schrankenregelung des Urheberrechts (§ 59) gilt?

Auf der Website "Blickpunkt Bundestag online" des Deutschen Bundestages wird übrigens sehr umfassend auf das Thema "Kunst im Bundestag" eingegangen, mit dem Ziel, die dort gezeigten Kunstwerke einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mit dem Satz "Kunst gehört ins Volk, Kunst gehört dorthin, wo Menschen sind" begründet der Deutsche Bundestag, warum bei öffentlichen Bauten des Bundes mindestens ein Prozent der Bausumme in Werke bildender Künstler investiert werden. Überall dort, wo tagtäglich tausende von Menschen vorübergehen, sollen Kunstwerke von hohem Rang sichtbar gemacht werden, um dieser Werke "zum Erlebnis besonders der heranwachsenden Generation" zu machen. Ich teile diese Auffassung, da ich mit meinen Kindern und ihren Freunden schon mehrfach den Deutschen Bundestag u.a. aus diesem Grunde besucht habe. Ich teile auch die Auffassung, dass Künstler für ihre Werke angemessen honoriert werden sollten. Allerdings würde ich mir zukünftig an Kunstwerken des Deutschen Bundestages deutliche Hinweise wünschen, ob Kunstwerke, wie z.B. "Der Bevölkerung" Rechte frei sind oder nicht. Wenn Künstler nicht wünschen, dass Fotos von bestimmten Kunstwerken im Internet publiziert werden, sollten dies auch deutlich und klar kommuniziert werden. Das dürfte zumindest hilfreich ein, Missverständnissen und entsprechendem Schriftverkehr vorzubeugen, warum z.B. die "Bevölkerung" nicht dem Volk, sondern einer Verwertungsgesellschaft gehört.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Tursky-Hartmann

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Nachdem am 28. August 2006 heise.de unter dem Titel "Der Bevölkerung gewidmetes Kunstwerk darf nicht auf private Homepage" über den Fall berichtete, brach im dortigen Forum, aber auch auf einer Vielzahl von Blogs im Web ein Sturm der Entrüstung aus. Fazit: Die Bevölkerung war mehrheitlich anderer Meinung als der Künstler.

Nachdem dann Hugo Müller-Vogg am 13. September 2006
in seiner BILD-Kolumne die "Preisfrage: Wem gehört die "Bevölkerung"? stellte, erreichte die virtuelle Empörung wieder die reale Politik in Berlin.

Die SPD handelte schnell und energisch und holte erstmal den Willy "nach Hause". Seit Mitte Oktober 2006 besitzt meine Partei alle Verwertungsrechte - real wie virtuell - an der Fetting-Skulptur des früheren Parteivorsitzenden. Und die VG Bild-Kunst hat mir anstandslos den Betrag, den ich für die Verwertungsrechte für die Publikation meines eigenen Fotos von Willy-Brandt auf meiner eigenen Homepage gezahlt habe, zurückerstattet. Sauber. 

Die "Bevölkerung" aus den Händen einer Verwertungsgesellschaft zu befreien, wird wohl einen längeren Atem brauchen. Schließlich leben wir ein einer kapitalistischen Welt. Und wann waren Verteilungskämpfe je einfach gewesen? Im November 2006 habe ich Post von der Bundestagsverwaltung mit folgendem Wortlaut bekommen:

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10. November 2006

DEUTSCHER BUNDESTAG
Kurator der Kunstsammlung
11011 Berlin
Platz der Republik 1

Sehr geehrte Frau Tursky Hartmann,

mit Schreiben vom 20. September 2006 hatte ich Ihnen nähere Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 22. August 2006 angekündigt. Leider hat sich die Antwort verzögert, wofür ich um Verständnis bitte.

Sie hatten sich nach der Rechtslage bei der Veröffentlichung von Fotos der Kunstwerke des Deutschen Bundestages durch Besucher der Parlamentsbauten erkundigt. Die in den Parlamentsbauten sichtbaren Installationen, die sog. Kunst-am-Bau-Werke, sind von der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH im Auftrag des Deutschen Bundestages realisiert worden. Die von ihr abgeschlossenen Verträge räumen je nach Verhandlungsergebnis unterschiedliche Nutzungsrechte ein.

Im konkreten Fall der Installation "Der Bevölkerung" ist im Vertrag die Internet-Nutzung nicht erfasst. Die entsprechenden Internet-Seiten des Deutschen Bundestages wurden in Abstimmung mit Hans Haacke gestaltet, so dass seine mündliche Zustimmung gegeben ist. Jedoch hat der Deutsche Bundestag nicht das Recht, Dritten die Veröffentlichung im Internet zu genehmigen. Wenn Besucher des Deutschen Bundestages Fotos dieser Installation auf ihrer Internetseite einstellen, müssen sie sich um die Einholung der Veröffentlichungsrechte bemühen, da eine Internetseite eine öffentliche Zugänglichmachung des Kunstwerkes darstellt. Eine tatsächlich private Nutzung von Fotos aus dem Deutschen Bundestag ist hingegen jedem Bürger gestattet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kaernbach

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D.h., so heise.de am 15. November 2006, der Deutsche "Bundestag hat kein Online-Verbreitungsrecht an Kunst im eigenen Haus".

Damit ist die Geschichte über meinen privaten Exkurs ins deutsche Urheberrecht fürs erste beendet. Aber mal sehen, vielleicht tut sich da ja irgendwann etwas. Zumindest dürfte der Deutsche Bundestag in Bevölkerungs-Kunst-Fragen in Zukunft sensibilisiert sein.

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